Der große Disclaimer-Irrtum

Dies geht raus an alle, die immer noch denken, sich von allen Links auf ihrer Website inhaltlich distanzieren zu können. Das vielzitierte Urteil des Landgerichts Hamburg von 1998 besagt genau das Gegenteil dessen, wofür es ständig rezitiert wird:

Im Urteil heißt es über den Verurteilten: “Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.”. Spätestens bei diesem Satz muß doch jedem Menschen, der lesen kann, klar sein, daß der Verurteilte einen “Disclaimer” auf seiner Seite hatte! Und genau diese pauschale Distanzierung hat das Gericht einkassiert: “Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.”

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