... meinen Anwalt an!

Liegt es an dem innigen persönlichen Verhältnis oder an der vertrauensvollen Aufgabe? Immer, wenn jemand juristische Hilfe benötigt, ruft er »seinen Anwalt an.« Diesen Spruch habe ich nach 20 Jahren regelmäßigen TV-Krimikonsums schon tausendfach gehört, und auch in der Zeitung liest man das immer wieder:

Haeusler geht noch weiter: „Ich finde diese Art der Verwendung meines Namens rufschädigend.“ Er hat seinen Anwalt eingeschaltet – uns seine Erfolgsaussichten sind nicht schlecht.

(Handelsblatt)

Was mich daran stört? Es scheint hier eine allgemeine Übereinstimmung darüber zu herrschen, dass jeder Bürger einen Anwalt hat, zu dem er immer geht. Als ob jeder Bürger ständig juristische Schwierigkeiten hätte und regelmäßig bei einem Anwalt vorbeischauen müsste!

Ich jedenfalls habe keinen Anwalt, den ich meinen Anwalt nennen würde. Und solange ich mich nicht in einem laufenden Verfahren befinde, werde ich allerhöchstens davon reden, zu einem Anwalt zu gehen. Mein Anwalt wird er naturgemäß nur für die Dauer des Rechtsstreits sein, nicht länger.